Deutschland im Schnee – wer haftet bei einer Dachlawine

Deutschland ächzt in diesem Winter wieder unter den Schneemassen die auf den Straßen und Gehwegen liegen. Aber auch von oben droht Gefahr, beispielsweise durch eine Dachlawine. Aber wer haftet wenn ein Fußgänger durch eine Dachlawine zu Schaden kommt oder ein Autodach durch einen herunter gebrochenen Eiszapfen beschädigt wird ?
Grundsätzlich haftet der Immobilieneigentümer. Hat dieser aber das Dach ausreichend gesichert, beispielsweise durch das anbringen von Schneefanggitter sieht die Welt schon anders aus und der Eigentümer ist seiner Sicherungspflicht nachgekommen und der Fußgänger oder der Halter des Parkenden Autos bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Sind Schäden durch Schneedruck versichert?

Während die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden zu den Elementarschäden zählt und diese über die Versicherungspolice auch mit abdeckt ist die bei einem Schaden durch Schneedruck wie beispielsweise einer Dachlawine nicht der Fall. Daher sollten Hausbesitzer immer dann, wenn der Schneedruck auf dem Dach zu groß wird das Dach räumen lassen. Im Notfall auch durch den Einsatz der Feuerwehr.

Für Autofahrer gilt: Die KFZ Vollkaskoversicherung zahlt den Schneeschaden, beispielsweise durch einen herunter gebrochenen Eiszapfen.