Was tun bei einem Schneeschaden ?

Deutschland ein Wintertraum, doch zuviel Schnee kann auch Schäden am Gebäude verursachen und sogar Dächer zum Einsturz bringen. Die Versicherung zahlt bei einem Schneeschaden nur, wenn der Versicherungsnehmer auch eine Elementarschaden Versicherung mit abgschlossen hat. Darum sind neben dem Schneeschaden auch Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben mit abgedeckt.

Der Schnee kann an einem Gebäude auf vielerlei Art einen Schaden verursachen. Zum einen durch die Schneelast selbst, wenn Dächer zum Einsturz gebracht werden. Zum anderen können aber auch Schäden die durch das Tauwasser verursacht werden. Ein Tauwasser Schaden bleibt oft zunächst unentdeckt da es sich durch das Mauerwerk seinen eigenen Weg sucht und so der Schaden durch Schnee und Tauwetter erst spät sichtbar wird.

Der Herbst bringt den Sturm

Herbstzeit ist auch immer Sturmzeit. Wenn die Herbststürme über die Landschaft ziehen, Dächer abdecken oder andere Schäden verursachen. Schäden die oft auch nicht eindeutig dem Sturm zugeordnet weden können – was zu längeren streitgesprächen mit der Versicherung führen kann. Darauf sollten Sie sich aber bei einem Sturmschaden gar nicht erst einlassen. Schalten Sie am besten gleich einen Gutachter ein, der allein oder in Zusammenarbeit mit der Versicherung den Schaden aufzunehmen und die Höhe des Schadens zu bestimmen.

Warum einen Sachverständigen einschalten?

Viele Schäden die im Herbst durch einen Sturm entstehen können werden von der Versicherung nicht übernommen. Hier versucht die Versicherung über Argumentationen ihrer Pflicht der Schadensregulierung zu entgehen oder die Auszahlung hinauszuzögern. So lange bis der Versicherungsnehmer dann aufgibt und den Schaden selbst begleicht. Aber gerade wenn der Sturm das Dach abgedeckt hat ist Eile geboten. In einem solchen Fall sollten Sie einen Sachverständigen Gutachter in Ihrer Nähe einschalten