Pfusch am Bau nimmt zu: Immer mehr Schäden an Neubauten

Der Pfusch am Bau nimmt in Deutschland immer mehr zu. Wie Spiegel Online berichtet, werden immer mehr Eigenheime und Eigentumswohnungen mangelhaft an die meist Privaten Bauherren übergeben. So werden die Schäden die Bauherren und Handwerkern durch unseriöse Baufirmen entstehen zwischen 1,5 und 5 Milliarden Euro geschätzt. Die Große Schwankung innerhalb der Schätzungen zeigt aber auch, das hier noch ein großer graubereich ist, der nur schwer von den Sachverständigen und Bau-Experten exakt aufgenommen werden kann.
Daher von uns der Tipp an die Bauherren bereits während der Bauphase auf einen vereidigten Bau-Sachverständigen zurückzugreifen. Wenn bereits die Phase der Bauabnahme eingetreten ist, sollte auf jeden Fall ein Experte hinzugezogen werden der während der Bauabnahme die Mängel direkt dokumentieren kann. So können die festgestellten Mängel direkt von den entsprechenden Firmen auch behoben werden. Denn einen nach der erfolgten Abnahme bemerkten Mangel noch durch den Bauträger beheben zu lassen ist deutlich schwieriger und kostenintensiver als direkt einen Experten mit zurate zu ziehen.
Mehr Infos zu den Baumängeln gibt es bei Spiegel Online zu lesen.

Weitere Artikel:
Baumängel am Jade Weser Port
Was bei einem Schneeschaden zu beachten ist

Baumängel am Jade Weser Port

Die Eröffnung des ersten Deutschen Tiefwasser Hafens in Wilhelmshaven verschiebt sich weiter. Nachdem an der Kai Mauer des neuen Terminal Risse festgestellt wurden mussten die Arbeiten am Jade Weser Port kurzfristig eigestellt werden bis die Versicherungsrechtlichen Fragen geklärt waren. Die Versicherung hatte die Haftung abgelehnt.
Davon betroffen waren auch die neuen Container Brücken aus China, die nicht an den Bestimmungsort gebracht werden konnten. Zu unklar war, ob die Kaimauer die Belastung der Tonnenschweren Brücke aushalten würde.

Niedersachsen übernimmt Haftung

Das Land Niedersachsen hat die Haftung für eventuelle Schäden durch die Brücke übernommen so dass inzwischen der Probebetrieb durch den Betreiber Eurogate gewährleistet werden kann. Aus Haftungssicht wird es interessant, wer am Ende für die Baumängel an der Kaimauer des Jade Weser Ports in Wilhelmshaven gerade stehen muss, wenn schon vor der genauen Klärung der Ursache weitergebaut wird. Hier wird es sicherlich noch diverse Gutachten geben, wer denn den Schaden zu Verantworten hat.

Terminal eröffnet im September

Der neue Tiefwasserhafen soll nun im September eröffnet werden. Die Erwartungen was den Container Umschlag betrifft sind für die erste Zeit gering, gerade weil die Reeder ohne laufendes Terminal eher noch nach Hamburg oder Bremen fahren. Und auch die Reederei Maersk wird seine Linien trotz zwischen Stopp am Jade Weser Port weiter nach Hamburg fahren lassen.

Welche Versicherung bei einem Frostschaden zahlt

Wenn es zu einem Frostschaden an den Wasserleitungen kommt ist es schon zu spät. Hier ist die Vorsorge wie das ausreichende Heizen gefragt.Welche Versicherung zahlt aber, wenn die Leitung geplatzt ist?

Schäden am Inventar

Für Schäden am Inventar wie beispielsweise Möbeln, Bilder oder den Vorhängen kommt die Hausratversicherung auf.

Schäden Gebäude

Für Schäden an fest eingebauten Gegenständen wie der Einbauküche, der Heizungsanlage oder dem Bad kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Aber achten Sie bei beiden Versicherungen auf den ausreichenden Versicherungsschutz, sowie als Pflicht das die Räume immer ausreichend beheizt sind.

Die Bauabnahme

Die Abnahme der Bauleistung ist die Voraussetzung für den Auftragnehmer die Bauleistung in Rechnung zustellen und markiert gleichzeitig auch den Beginn der Gewährleistung.
Laien sind hier oft überfordert, gerade bei einer schlüsselfertigen Leistung wie dem Hausbau oder auch einer Gewerkleistung. Hier kann ein Bausachverständiger oder Gutachter helfen. Da die Bauabnahme feststellt ob die vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer vereinbarten Leistung auch im vollem Umfang in der vereinbarten Qualität geleistet wurde, sollte diese sehr gut vorbereitet werden und die Ergebnisse entsprechend Dokumentiert werden. Mit Hilfe eines Bausachverständigen können für den Bauherrn unliebsame Überraschungen nach der Abnahme vermieden werden. Daher empfiehlt es sich immer einen Sachverständigen zur Bauabnahme hinzuzuziehen. Denn gerade wenn Mängel in der Leistung oder Qualität der Bauleistung festgestellt werden, können diese von der Baufirma noch nachgebessert werden. Am besten noch vor dem Einzug.

Wie läuft eine Bauabnahme ab ?

Beim Abnahmetermin der Bauleistung werden die geleisteten arbeiten einer gründlichen Kontrolle unterzogen. Dabei werden die geleisteten Arbeiten in jedem Raum, vom Keller bis zum Dach systematisch begutachtet.
Sind Fenster, Rolläden und Türen korrekt eingebaut, oder ob die Steckdosen an den richtigen Stellen eingebaut sind.
Die Mängel werden innerhalb der Bauabnahme systematisch protokolliert. Sein Auftragnehmer und Auftraggeber unterschiedlicher Meinung über die Art eines Baumangel so sollte auch dies protokolliert werden. Sinnvoll ist es auch bereits bei der Abnahme der Bauleistung einen Termin zur Mängelbeseitung festzulegen.
Bei stark gravierenden Mängeln an der Bauleistung kann die Abnahme auch verweigert werden.

Was ist ein Sachverständigenverfahren?

Ein Sachverständigen Verfahren bietet dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit einen Streit um eine Schadensregulierung außerhalb der Gerichte zu klären. Hintergrund ist, das heutzutage Versicherungsverträge Massenverträge für die Versicherungen geworden sind und so die Abwicklung in einem Schadensfall immer öfter zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Vertragsparteien kommt.Hier kann das Sachverständigen Verfahren Abhilfe schaffen.

Wie das Sachverständigen Verfahren funktioniert

Es handelt sich um ein Verfahren bei dem ein Sachverständiger für die Vertsicherung und ein Sachverständiger für den Versicherungsnehmer den Schaden dem Grunde nach überprüft und den Eintritt des Versicherungsfalls verbindlich feststellt. Bei der Elementarversicherung oder oder Scahversicherung geht es im Sachverständigen verfahren vor allem um die Frage des Schadenereignisses und der Schadenshöhe.

Deutschland im Schnee – wer haftet bei einer Dachlawine

Deutschland ächzt in diesem Winter wieder unter den Schneemassen die auf den Straßen und Gehwegen liegen. Aber auch von oben droht Gefahr, beispielsweise durch eine Dachlawine. Aber wer haftet wenn ein Fußgänger durch eine Dachlawine zu Schaden kommt oder ein Autodach durch einen herunter gebrochenen Eiszapfen beschädigt wird ?
Grundsätzlich haftet der Immobilieneigentümer. Hat dieser aber das Dach ausreichend gesichert, beispielsweise durch das anbringen von Schneefanggitter sieht die Welt schon anders aus und der Eigentümer ist seiner Sicherungspflicht nachgekommen und der Fußgänger oder der Halter des Parkenden Autos bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Sind Schäden durch Schneedruck versichert?

Während die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden zu den Elementarschäden zählt und diese über die Versicherungspolice auch mit abdeckt ist die bei einem Schaden durch Schneedruck wie beispielsweise einer Dachlawine nicht der Fall. Daher sollten Hausbesitzer immer dann, wenn der Schneedruck auf dem Dach zu groß wird das Dach räumen lassen. Im Notfall auch durch den Einsatz der Feuerwehr.

Für Autofahrer gilt: Die KFZ Vollkaskoversicherung zahlt den Schneeschaden, beispielsweise durch einen herunter gebrochenen Eiszapfen.

Was tun bei einem Schneeschaden ?

Deutschland ein Wintertraum, doch zuviel Schnee kann auch Schäden am Gebäude verursachen und sogar Dächer zum Einsturz bringen. Die Versicherung zahlt bei einem Schneeschaden nur, wenn der Versicherungsnehmer auch eine Elementarschaden Versicherung mit abgschlossen hat. Darum sind neben dem Schneeschaden auch Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben mit abgedeckt.

Der Schnee kann an einem Gebäude auf vielerlei Art einen Schaden verursachen. Zum einen durch die Schneelast selbst, wenn Dächer zum Einsturz gebracht werden. Zum anderen können aber auch Schäden die durch das Tauwasser verursacht werden. Ein Tauwasser Schaden bleibt oft zunächst unentdeckt da es sich durch das Mauerwerk seinen eigenen Weg sucht und so der Schaden durch Schnee und Tauwetter erst spät sichtbar wird.

Der Herbst bringt den Sturm

Herbstzeit ist auch immer Sturmzeit. Wenn die Herbststürme über die Landschaft ziehen, Dächer abdecken oder andere Schäden verursachen. Schäden die oft auch nicht eindeutig dem Sturm zugeordnet weden können – was zu längeren streitgesprächen mit der Versicherung führen kann. Darauf sollten Sie sich aber bei einem Sturmschaden gar nicht erst einlassen. Schalten Sie am besten gleich einen Gutachter ein, der allein oder in Zusammenarbeit mit der Versicherung den Schaden aufzunehmen und die Höhe des Schadens zu bestimmen.

Warum einen Sachverständigen einschalten?

Viele Schäden die im Herbst durch einen Sturm entstehen können werden von der Versicherung nicht übernommen. Hier versucht die Versicherung über Argumentationen ihrer Pflicht der Schadensregulierung zu entgehen oder die Auszahlung hinauszuzögern. So lange bis der Versicherungsnehmer dann aufgibt und den Schaden selbst begleicht. Aber gerade wenn der Sturm das Dach abgedeckt hat ist Eile geboten. In einem solchen Fall sollten Sie einen Sachverständigen Gutachter in Ihrer Nähe einschalten